Behandlungsmethoden
Was versteht man unter psychologischer Psychotherapie?
Im
Dezember 1998 wurden vom Gesetzgeber
(Bundesausschuss der Ärzte und Kassen)
neue Richtlinien zur Durchführung einer ausreichenden, zweckmäßigen und
wirtschaftlichen Psychotherapie erlassen. Diese neuen
Psychotherapierichtlinien
definieren die Art der behandlungsbedürftigen Störungsbilder, sowie die
Leistungen,
die vom Psychotherapeuten zu erbringen sind. Dabei wird die
vertragsärztliche
Psychotherapie klar von allgemeinen Maßnahmen der Lebensberatung
abgegrenzt. Psychotherapie
als Kassenleistung beruht auf der Anwendung wissenschaftlich erprobter
Behandlungsmethoden und ist in ein umfassendes Theoriesystem
eingebunden. Die
vom psychologischen Psychotherapeuten zu erbringende Leistung besteht
darin,
psychische Störungen zu „heilen“ bzw. zu verbessern. Weiterhin
definiert der Gesetzgeber
die Art der zugelassenen Behandlungsformen (Richtlinienverfahren),
sowie die beruflichen
Voraussetzungen, die ein psychologischer Psychotherapeut erfüllen muss.
Zu seinen
beruflichen Voraussetzungen gehören ein abgeschlossenes Studium der
Psychologie,
sowie ein 3-5jähriges Studium der Psychotherapie im Umfang von
4200
Stunden im Rahmen des Psychotherapeutengesetzes.
Was versteht man unter Verhaltenstherapie?
Die o. g. zugelassenen
Behandlungsverfahren sind methodisch jeweils in ein
umfassendes
Theoriesystem einer Krankheitslehre eingebettet, aus welchem wiederum
spezifische Behandlungsmethoden abgeleitet werden. Die gesetzlich
anerkannten Behandlungsformen bzw. Psychotherapieverfahren sind
einerseits die
psychoanalytisch begründeten Verfahren, wozu auch die
tiefenpsychologisch
fundierte Psychotherapie gehört. Andererseits gehört hierzu die
Verhaltenstherapie. Im Gegensatz zur analytischen und
tiefenpsychologischen
Psychotherapie, welche neurotische Konflikte hauptsächlich innerhalb
der therapeutischen
Beziehung mithilfe Übertragungs-, Gegenübertragungs- und
Widerstandsanalyse,
sowie unter Nutzung regressiver Prozesse bearbeitet und stark
ursachenorientiert
vorgeht, zielt die Verhaltenstherapie darauf ab, neben den
Krankheitsursachen,
die Art der spezifischen Auslöser, sowie die aufrechterhaltenden
Bedingungen
der Störung zu analysieren und zu verändern. Sie geht davon aus, dass
sich das Problemverhalten
unter ungünstigen Lernbedingungen ausgebildet hat und unter günstigen
Bedingungen (z.B. durch die Therapie) auch wieder verlernt werden kann.
Bewusst
versteht sie das Symptom, das früher eventuell durchaus zweckmäßig
gewesen ist,
nicht als Symptom, sondern als die Krankheit selbst, da sich das
problematische
Verhalten im Laufe der Zeit immer mehr von den früheren
Entstehungsbedingungen
abkoppelt. Zur Veränderung des problematischen Verhaltens setzt die
Verhaltenstherapie an verschiedenen Verhaltensebenen, wie z.B. an
Gefühlen,
Gedanken, Vorstellungen, physiologischen Körperreaktionen, Handlungen,
den
sozialen Beziehungen des Patienten und den individuellen
Verhaltenskonsequenzen
an und bedient sich dazu ganz unterschiedlicher Methoden. Je nach
Störungsbild wird
mit einer individuell auf den Patienten zugeschnittenen Kombination von
therapeutischer
Gesprächsführung, Entspannungstraining, kognitiver Therapie,
Expositionsbehandlung,
Rollenspielen, Selbstsicherheitstraining, Biographiearbeit,
Imaginationen,
klinischer Hypnose und mentalem Training gearbeitet.
Qualitätssicherung
Zur Messung von Therapieerfolgen bzw. der Wirksamkeit von Psychotherapie können Testverfahren und Fragebögen eingesetzt werden. Zur eigenen Weiterbildung besuche ich regelmäßig Fortbildungen und Intervisionsgruppen. |
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