Christine Gross HeilbronnVerhaltenstherapie

 
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Behandlungsmethoden

Was versteht man unter psychologischer Psychotherapie?

Im Dezember 1998 wurden vom Gesetzgeber (Bundesausschuss der Ärzte und Kassen) neue Richtlinien zur Durchführung einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Psychotherapie erlassen. Diese neuen Psychotherapierichtlinien definieren die Art der behandlungsbedürftigen Störungsbilder, sowie die Leistungen, die vom Psychotherapeuten zu erbringen sind. Dabei wird die vertragsärztliche Psychotherapie klar von allgemeinen Maßnahmen der Lebensberatung abgegrenzt. Psychotherapie als Kassenleistung beruht auf der Anwendung wissenschaftlich erprobter Behandlungsmethoden und ist in ein umfassendes Theoriesystem eingebunden. Die vom psychologischen Psychotherapeuten zu erbringende Leistung besteht darin, psychische Störungen zu „heilen“ bzw. zu verbessern. Weiterhin definiert der Gesetzgeber die Art der zugelassenen Behandlungsformen (Richtlinienverfahren), sowie die beruflichen Voraussetzungen, die ein psychologischer Psychotherapeut erfüllen muss. Zu seinen beruflichen Voraussetzungen gehören ein abgeschlossenes Studium der Psychologie, sowie ein 3-5jähriges Studium der Psychotherapie im Umfang von 4200 Stunden im Rahmen des Psychotherapeutengesetzes.

Was versteht man unter Verhaltenstherapie?

Die o. g. zugelassenen Behandlungsverfahren sind methodisch jeweils in ein umfassendes Theoriesystem einer Krankheitslehre eingebettet, aus welchem wiederum spezifische Behandlungsmethoden abgeleitet werden. Die gesetzlich anerkannten Behandlungsformen bzw. Psychotherapieverfahren sind einerseits die psychoanalytisch begründeten Verfahren, wozu auch die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie gehört. Andererseits gehört hierzu die Verhaltenstherapie. Im Gegensatz zur analytischen und tiefenpsychologischen Psychotherapie, welche neurotische Konflikte hauptsächlich innerhalb der therapeutischen Beziehung mithilfe Übertragungs-, Gegenübertragungs- und Widerstandsanalyse, sowie unter Nutzung regressiver Prozesse bearbeitet und stark ursachenorientiert vorgeht, zielt die Verhaltenstherapie darauf ab, neben den Krankheitsursachen, die Art der spezifischen Auslöser, sowie die aufrechterhaltenden Bedingungen der Störung zu analysieren und zu verändern. Sie geht davon aus, dass sich das Problemverhalten unter ungünstigen Lernbedingungen ausgebildet hat und unter günstigen Bedingungen (z.B. durch die Therapie) auch wieder verlernt werden kann. Bewusst versteht sie das Symptom, das früher eventuell durchaus zweckmäßig gewesen ist, nicht als Symptom, sondern als die Krankheit selbst, da sich das problematische Verhalten im Laufe der Zeit immer mehr von den früheren Entstehungsbedingungen abkoppelt. Zur Veränderung des problematischen Verhaltens setzt die Verhaltenstherapie an verschiedenen Verhaltensebenen, wie z.B. an Gefühlen, Gedanken, Vorstellungen, physiologischen Körperreaktionen, Handlungen, den sozialen Beziehungen des Patienten und den individuellen Verhaltenskonsequenzen an und bedient sich dazu ganz unterschiedlicher Methoden. Je nach Störungsbild wird mit einer individuell auf den Patienten zugeschnittenen Kombination von therapeutischer Gesprächsführung, Entspannungstraining, kognitiver Therapie, Expositionsbehandlung, Rollenspielen, Selbstsicherheitstraining, Biographiearbeit, Imaginationen, klinischer Hypnose und mentalem Training gearbeitet.

Qualitätssicherung

Zur Messung von Therapieerfolgen bzw. der Wirksamkeit von Psychotherapie können Testverfahren und Fragebögen eingesetzt werden. Zur eigenen Weiterbildung besuche ich regelmäßig Fortbildungen und Intervisionsgruppen.


 



Psychotherapeutische Praxis
Termine nach Vereinbarung
Christine Groß

E-Mail: info@psychotherapie-gross.de