Behandlungsschwerpunkte
Wem hilft Verhaltenstherapie?
Das
wichtigste und übergeordnete Therapieziel der Verhaltenstherapie,
unabhängig davon, mit welchen Symptomen der Patient in die Therapie
kommt, ist den Patienten wieder in die Lage zu versetzen, sein
Problemverhalten bzw. Störung selbst in den Griff zu bekommen, so dass
er wieder Lebensqualität verspürt. Dies bedeutet, dass sich der Patient
in einem ersten Schritt selbst besser verstehen und einschätzen lernt,
um im zweiten Schritt sein Denken, Fühlen und Handeln wieder selbst
steuern und kontrollieren zu lernen. Hierfür benötigt der Patient für
eine gewisse Zeit die professionelle Unterstützung eines
Psychotherapeuten, der ihm hilft, sinnvolle und persönlich erreichbare
Therapieziele zu entwickeln und der ihn dabei unterstützt, diese im
Lebensalltag umzusetzen.
Hierzu wird
immer in kleinen Schritten, an den individuellen Fähigkeiten und
Fertigkeiten des Patienten orientiert, vorgegangen. Verhaltenstherapie
arbeitet somit ressourcenorientiert und
begreift den therapeutischen Prozess als positive Herausforderung. Sie
zielt auf Erfolgserlebnisse ab, nicht auf eine Überforderung des
Patienten. Eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen des
Therapieprozesses ist die vertrauensvolle, tragfähige therapeutische
Arbeitsbeziehung, eine andere das therapeutische Fachwissen über die
Entstehung und Aufrechterhaltung von psychischen Störungen, sowie der
Einsatz bestimmter Techniken zu deren Veränderung. Die Therapie
verläuft zielgerichtet und strukturiert in
einem zuvor festgelegten zeitlichen Rahmen.
Bei manchen
Störungsbildern, wie z.B. schweren Depressionen kann die zeitweise
Einnahme von Psychopharmaka neben der Psychotherapie erforderlich sein.
Bei anderen Störungsbildern wie bei der Stabilisierung und
Rückfallprophylaxe von schizophrenen Psychosen, ist die zuverlässige
Einnahme eine wichtige Vorraussetzung für den Heilungsprozess.
Grundsätzlich wird eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den
ärztlichen Behandlern des Patienten (z.B.
Hausarzt oder Psychiater) angestrebt.
Indikationen für die
Verhaltenstherapie bestehen bei allen psychischen Störungen mit Krankheitswert, wie z.B.:
-
Depressionen: behandelt werden leichte bis schwere Depressionen, aber auch chronisch
anhaltende Depressionen, sowie Depressionen im Rahmen einer
abgeklungenen Psychose und als Reaktion auf einschneidende
Lebensereignisse (Verlusterlebnisse wie Todesfälle, Krankheit oder
Arbeitsplatzproblemen)
-
Angststörungen/Traumata: hierzu zählen alle Arten von Phobien mit Vermeidungsverhalten,
Zwangsgedanken und -handlungen, sowie Ängste als Folge von
außergewöhnlichen Lebensereignissen, wie z.B. nach körperlicher oder
seelischer Bedrohung oder Misshandlung
-
Somatoforme
Störungen: hierunter zählt man vegetative Körpersymptome, wie
z.B. Herzbeschwerden, Magen-Darm Beschwerden, Schluckbeschwerden etc.,
die nicht durch einen organischen Befund erklärbar sind
-
Klassische
Psychosomatische Beschwerden: diese treten im Rahmen einer
psychischen Störung wie z.B. bei emotionalen Konflikten und bei lang
anhaltenden Sorgen auf. Psychische Faktoren spielen bei der Genese eine
wesentliche Rolle und tragen erheblich zur Aufrechterhaltung von
körperlichen Erkrankungen wie z.B. Neurodermitis, Asthma,
Spannungskopfschmerzen und Migräne bei
-
Essstörungen (Magersucht, Bulimie, Essattacken mit Übergewicht wie die Binge Eating Störung)
-
Schlafstörungen: entsprechend einer gestörten Schlafqualität oder –dauer aufgrund emotionaler Ursachen, als auch Schlafwandeln oder Alpträumen
-
Nicht
organisch bedingte, sexuelle Funktionsstörungen: sie verhindern
eine befriedigende sexuelle Beziehung und sind durch Schmerzen beim
Geschlechtsverkehr, mangelndes sexuelles Verlangen, dem Versagen
genitaler Reaktionen oder Orgasmusstörungen gekennzeichnet
-
Verhaltensstörungen
wie z.B. Störungen der Impulskontrolle: wie z.B. Kleptomanie,
Glücksspiel
-
Persönlichkeitsstörungen: hierunter werden lang anhaltende und tief verwurzelte, seit der
Kindheit bzw. Jugend bestehende ungesunde Verhaltensmuster, die sich
deutlich von der Norm unterscheiden, verstanden. Die
zwischenmenschlichen Beziehungen oder die berufliche Leistungsfähigkeit
der Betroffenen werden negativ beeinflußt. Dies führt beim Betroffenen
und seinem sozialem Umfeld zu starkem Leidensdruck.
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Gefährdung
durch zunehmenden Missbrauch von psychotropen Substanzen: Alkohol, Nikotin- und Drogenmissbrauch,
ambulante Nachsorge nach erfolgter Entwöhnungsbehandlung
-
Rückfallprophylaxe
und Stabilisierung nach abgeklungenen Psychosen
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Paarprobleme,
Beziehungs- und Lebenskrisen
Abrechnung
Die Kosten für Verhaltenstherapie werden bei entsprechender Indikation und nach Antragsstellung von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen, sowie von den Beihilfestellen übernommen. Ausgenommen sind Paar-und Sexualtherapie. |
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